|

zurück
| 09.02.2000
GOLDSACK
Hilfe!
"Spekulations" - Frist
Zwölf Monate lang muss
jeder Aktienanleger seine Aktien halten, um die Gewinne steuerfrei mitnehmen
zu können.
Wer kennt das nicht, irgendwann
geht die Rechnerei los, nimmt man die Gewinne mit, oder lässt man
seine Aktien unberührt. Zwei Möglichkeiten haben eine Gültigkeit
bei einem frühzeitigen Veräusserung von Aktien. Entweder ist
man ein Betrüger oder ein Narr. Ein Betrüger schleust die zu
versteuernden Gewinne am Finanzamt vorbei. Jedoch läuft er Gefahr
im Laufe der nächsten zehn Jahre von der Finanzbehörde entdeckt
zu werden. Der Narr versteuert seine Gewinne und erhält von Finanzamt
eine neue Steuerklasse, die voraussichtlich höher ausfällt als
seine jetzige. Obendrauf kann es passieren, dass der gutwillige Aktionär
noch in Vorsteuer treten muss.
Beim Verkauf wird es kompliziert.
Welche Aktien werden abgestossen, wenn vor einiger Zeit nachgekauft wurde?
Der Fiskus sagte: "LiFo - last in first out". Logo, brachte dem Staat
erheblich mehr Geld ein. Der Bundesgerichtshof entschied neu (Akz:
X R 49/90 und X R157/90) - Es sei nicht auszuschliessen, dass die Aktien
des Verkaufs aus älteren Beständen stammen und damit die Gewinne
steuerfrei sind. Somit wurde FiFo gültig, -first in first out. Eine
klare und aktionärsfreundliche Entscheidung.
Zur Veräusserung von
Aktien vor Ablauf der "Spekulations"-Frist biete focus - Online
ein hilfreiches Berechnungsprogramm an.
Ihr findet das Berechnungsprogramm
unter:
http://finanzen.focus.de/D/DA/DAA/DAA21/daa21.htm
Index |
aus:
Der grosse KONZ, 1000 ganz legale Steuertricks
Seite: 933
Ein
GUTER RAT für alle Aktienbesitzer
Bei der Berechnung des Freistellungsauftrages
rd. 50% auf die erwartete Dividende draufschlagen.
Wichtig ist:
Der Freistellungsauftrag
gilt bei Dividenden zugleich als Auftrag zur Erstattung der Kapitalertragsteuer
und der anrechenbaren Körperschaftsteuer. Zur Berechnung des Freistellungsauftrages
mußt Du also rd. 150% der Dividende ansetzen. Und so wird dabei gerechnet,
je nachdem, ob Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast oder nicht:
Angenommen, Du hast 10 Siemensaktien,
die Dir eine Dividende von 140 Mark bringen.
Freistellungsauftrag
JA
NEIN
|
Dividende aus 10 Aktien
|
DM 140,-
|
DM 140,-
|
% Kapitalertragssteuer
25%
|
DM 0,-
|
DM 35,-
|
|
Verbleiben
|
DM 140,-
|
DM 105,-
|
+ anrechenbare Körperschaftssteuer
3/7
von DM 140,- =
|
DM 60,-
|
DM 0,-
|
|
Auszahlungsbetrag
|
DM 200,-
|
DM 105,-
|
Erteilst Du also einen Freistellungsauftrag,
wird nicht nur die Kapitalertragsteuer von 25% ausbezahlt (nicht zu verwechseln
mit dem 30%igen Zinsabschlag auf Zinsen), sondern auch die von der Aktiengesellschaft
abge- führte Körperschaftsteuer (im Beispiel oben 60,00 DM).
Zur Berechnung des Freistellungsbetrages mußt Du diese Körperschaftsteuer
mit rd. 50% auf die zu erwartende Dividende draufschlagen.
Solidaritätszuschlag
gespart:
Bist Du Aktionär und
erzielst regelmäßig Einkünfte aus Dividendenzahlungen,
dann kannst Du bereits durch das bloße Ausfüllen der Anlage
KSO zur Einkommensteuererklärung Steuern sparen. Das gilt gerade für
die- jenigen, die für ihre Konten einen Freistellungsauftrag erteilt
haben und Dividenden aus Aktienvermögen er- zielen. Hierzu muß
man nämlich wissen, daß die Höhe des Solidaritätszuschlags
von der Höhe der Einkom- mensteuerschuld abzüglich anrechenbarer
und vergüteter Körperschaftsteuer abhängt (§ 3 Abs.
1 Satz 1 Soli- daritätszuschlagsgesetz). Wird Dir also bei einem freigestellten
Konto mit der Bruttodividende auch Körper- schaftsteuer mit vergütet,
mindert diese den Solidaritätszuschlag nur, wenn Du die Anlage KSO
ausfüllst (Zeile 25, Kennziffer 88). Dieses leider in der Praxis sehr
unbekannte Steuersparmodell bringt dem Staat jährlich enorme Zusatzeinnahmen.
Bei einer vergüteten Körperschaftsteuer von 3000 DM beträgt
die ersparte Steuer immerhin 165 DM. Ein guter Stundenlohn bei gerade einmal
fünf Minuten Arbeit fürs Ausfüllen der Anlage!
Index |
aus:
Der grosse KONZ, 1000 ganz legale Steuertricks
Seite: 947
Sachwerte
mit steigenden Werten anschaffen
Nein - keine Flucht in die
Sachwerte um jeden Preis. Es wäre unklug, sich jetzt mit allem möglichen
Krempel beladen zu wollen. Aber Dein Geld sicher, völlig sicher unterbringen
und dabei noch etwas verdienen, das kannst Du nur noch, wenn Du es anlegst
in Gold, in Grundstückenoder
in Aktien, wenn
die Kurse unten sind.
Sichere Dich! Fragt sich,
wie.
Gold?
Wertbeständig ist Gold in unsicheren Zeiten wie jetzt immer gewesen.
Seitdem die Welt besteht, hat Gold nie seinen Wert verloren. Sei clever,
decke Dich damit ein, wenn der Preis noch günstig ist.
Mit einigen Goldfüchsen
und kleinen Goldbarren im Säckel kannte man im letzten Krieg keinen
Hunger. Und wenn es etwas mehr ist, kannst Du in Krisenzeiten schnell ein
gemachter Mann sein.
Wieso das? Ja, glaubst Du
denn, dann verkauft Dir noch ein vernünftiger Mensch was gegen bedrucktes
Papier, das sich Geld nennt? Aber gegen die nötige Menge Gold kriegst
Du bestimmt Häuser und Grund- stücke, ja Du wirst ganze Ländereien
für 'nen Appel und ein Ei erwerben können, sofern beide aus Gold
sind.
Du kannst Dich auch absichern,
vor allem vor Mieteninflation, indem Du in eigenen vier
Wänden wohnst. Denn die Mieten stehen erneut vor einem steilen
Anstieg.
Falls Du dann noch genügend
Moneten hast, kaufe als Kapitalanlage eine Eigentumswohnung.
Oder kaufe bzw. baue gleich ein kleines Haus
zum Vermieten oder um drin zu wohnen.
Aktien?
Eigentlich nicht jedermanns Sache. Wer kann sich schon entschließen
zu verkaufen, wenn alle kaufen, und zu kaufen, wenn alle verkaufen? Doch
nur so entgehst Du Kursverlusten und machst Gewinne dabei.
Index |
zurück
|