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Hilfe!    "Spekulations" - Frist
Steuertricks - Konz
Ein GUTER RAT für alle Aktienbesitzer
Steuertricks - Konz
Sachwerte mit steigenden Werten anschaffen

09.02.2000 GOLDSACK

Hilfe!    "Spekulations" - Frist

Zwölf Monate lang muss jeder Aktienanleger seine Aktien halten, um die Gewinne steuerfrei mitnehmen zu können.

Wer kennt das nicht, irgendwann geht die Rechnerei los, nimmt man die Gewinne mit, oder lässt man seine Aktien unberührt. Zwei Möglichkeiten haben eine Gültigkeit bei einem frühzeitigen Veräusserung von Aktien. Entweder ist man ein Betrüger oder ein Narr. Ein Betrüger schleust die zu versteuernden Gewinne am Finanzamt vorbei. Jedoch läuft er Gefahr im Laufe der nächsten zehn Jahre von der Finanzbehörde entdeckt zu werden. Der Narr versteuert seine Gewinne und erhält von Finanzamt eine neue Steuerklasse, die voraussichtlich höher ausfällt als seine jetzige. Obendrauf kann es passieren, dass der gutwillige Aktionär noch in Vorsteuer treten muss. 

Beim Verkauf wird es kompliziert. Welche Aktien werden abgestossen, wenn vor einiger Zeit nachgekauft wurde? Der Fiskus sagte: "LiFo - last in first out".  Logo, brachte dem Staat erheblich mehr Geld ein.  Der Bundesgerichtshof entschied neu (Akz: X R 49/90 und X R157/90) - Es sei nicht auszuschliessen, dass die Aktien des Verkaufs aus älteren Beständen stammen und damit die Gewinne steuerfrei sind. Somit wurde FiFo gültig, -first in first out. Eine klare und aktionärsfreundliche Entscheidung.

Zur Veräusserung von Aktien vor Ablauf der "Spekulations"-Frist biete  focus - Online  ein hilfreiches Berechnungsprogramm an. 
Ihr findet das Berechnungsprogramm unter: http://finanzen.focus.de/D/DA/DAA/DAA21/daa21.htm 

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aus:  Der grosse KONZ,  1000 ganz legale Steuertricks 
                Seite: 933

Ein GUTER RAT für alle Aktienbesitzer

Bei der Berechnung des Freistellungsauftrages rd. 50% auf die erwartete Dividende draufschlagen. 

Wichtig ist: 
Der Freistellungsauftrag gilt bei Dividenden zugleich als Auftrag zur Erstattung der Kapitalertragsteuer und der anrechenbaren Körperschaftsteuer. Zur Berechnung des Freistellungsauftrages mußt Du also rd. 150% der Dividende ansetzen. Und so wird dabei gerechnet, je nachdem, ob Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast oder nicht: 

Angenommen, Du hast 10 Siemensaktien, die Dir eine Dividende von 140 Mark bringen. 

              Freistellungsauftrag                                          JA                                                     NEIN
Dividende aus 10 Aktien
DM 140,-
DM 140,-
% Kapitalertragssteuer
25%
DM 0,-
DM 35,-
Verbleiben
DM 140,-
DM 105,-
+ anrechenbare Körperschaftssteuer 3/7
von DM 140,- =
DM 60,-
DM 0,-
Auszahlungsbetrag
DM 200,- 
DM  105,-

Erteilst Du also einen Freistellungsauftrag, wird nicht nur die Kapitalertragsteuer von 25% ausbezahlt (nicht zu verwechseln mit dem 30%igen Zinsabschlag auf Zinsen), sondern auch die von der Aktiengesellschaft abge- führte Körperschaftsteuer (im Beispiel oben 60,00 DM). Zur Berechnung des Freistellungsbetrages mußt Du diese Körperschaftsteuer mit rd. 50% auf die zu erwartende Dividende draufschlagen. 

Solidaritätszuschlag gespart: 
Bist Du Aktionär und erzielst regelmäßig Einkünfte aus Dividendenzahlungen, dann kannst Du bereits durch das bloße Ausfüllen der Anlage KSO zur Einkommensteuererklärung Steuern sparen. Das gilt gerade für die- jenigen, die für ihre Konten einen Freistellungsauftrag erteilt haben und Dividenden aus Aktienvermögen er- zielen. Hierzu muß man nämlich wissen, daß die Höhe des Solidaritätszuschlags von der Höhe der Einkom- mensteuerschuld abzüglich anrechenbarer und vergüteter Körperschaftsteuer abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Soli- daritätszuschlagsgesetz). Wird Dir also bei einem freigestellten Konto mit der Bruttodividende auch Körper- schaftsteuer mit vergütet, mindert diese den Solidaritätszuschlag nur, wenn Du die Anlage KSO ausfüllst (Zeile 25, Kennziffer 88). Dieses leider in der Praxis sehr unbekannte Steuersparmodell bringt dem Staat jährlich enorme Zusatzeinnahmen. Bei einer vergüteten Körperschaftsteuer von 3000 DM beträgt die ersparte Steuer immerhin 165 DM. Ein guter Stundenlohn bei gerade einmal fünf Minuten Arbeit fürs Ausfüllen der Anlage!

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aus:  Der grosse KONZ,  1000 ganz legale Steuertricks 
                Seite: 947

Sachwerte mit steigenden Werten anschaffen 

Nein - keine Flucht in die Sachwerte um jeden Preis. Es wäre unklug, sich jetzt mit allem möglichen Krempel beladen zu wollen. Aber Dein Geld sicher, völlig sicher unterbringen und dabei noch etwas verdienen, das kannst Du nur noch, wenn Du es anlegst in Gold, in Grundstückenoder in Aktien, wenn 
die Kurse unten sind.

Sichere Dich! Fragt sich, wie. 
Gold? Wertbeständig ist Gold in unsicheren Zeiten wie jetzt immer gewesen. Seitdem die Welt besteht, hat Gold nie seinen Wert verloren. Sei clever, decke Dich damit ein, wenn der Preis noch günstig ist.
Mit einigen Goldfüchsen und kleinen Goldbarren im Säckel kannte man im letzten Krieg keinen Hunger. Und wenn es etwas mehr ist, kannst Du in Krisenzeiten schnell ein gemachter Mann sein. 
Wieso das? Ja, glaubst Du denn, dann verkauft Dir noch ein vernünftiger Mensch was gegen bedrucktes Papier, das sich Geld nennt? Aber gegen die nötige Menge Gold kriegst Du bestimmt Häuser und Grund- stücke, ja Du wirst ganze Ländereien für 'nen Appel und ein Ei erwerben können, sofern beide aus Gold sind.

Du kannst Dich auch absichern, vor allem vor Mieteninflation, indem Du in eigenen vier Wänden wohnst. Denn die Mieten stehen erneut vor einem steilen Anstieg.
Falls Du dann noch genügend Moneten hast, kaufe als Kapitalanlage eine Eigentumswohnung. Oder kaufe bzw. baue gleich ein kleines Haus zum Vermieten oder um drin zu wohnen.

Aktien? Eigentlich nicht jedermanns Sache. Wer kann sich schon entschließen zu verkaufen, wenn alle kaufen, und zu kaufen, wenn alle verkaufen? Doch nur so entgehst Du Kursverlusten und machst Gewinne dabei.

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