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Frage der Ethik
Hinrichtung live im Internet
Aus dem Brief von Pfarrer
Ekkehard Lagoda, Genf 23.März 2001
Am 08. März 2001 wurde
durch die FAZ mitgeteilt, dass die Hinrichtung des Oklahoma-Attentäters
Timothy Mcveigh, die für den 16. Mai festgesetzt ist, sowohl durch
das Fernsehen direkt übertragen als auch durch die amerikanische Firma
Entertainment Network Inc. im Internet weltweit gezeigt werden soll.
In einer bisher beispiellosen
Entscheidung haben die Landesmedienanstalten in Deutschland bereits im
Vorfeld den Erwerb der Übertragungsrechte in Deutschland mit der Begründung
verboten; ,,Eine Live--Hinrichtung verstösst gegen den Grundsatz der
Menschenwürde, zudem ist die Todesstrafe in Deutschland verboten".
Von diesem Verbot werden
nicht die privaten Sender in Deutschland erfasst und ebenso wenig deutsche
Provider im Internet. Vor allem aber handelt es sich hierbei bisher lediglich
um eine Deutschland betreffende Initiative, während zahlreiche nicht-deutsche
Sender und das weltweite Internet dem Publikum auch in Deutschland weiterhin
zur Verfügung stehen.
Die Länder der europäischen
Union haben sich dem Schutz der Menschenwürde verschrieben. Die Humanisierung
des Strafvollzugs steht im Zentrum ihrer Aufmerksamkeit. Darüber hinaus
treten die christlichen Kirchen für den Schutz des menschlichen Lebens
als dem höchsten von Gott gegebenen Gut ein (zum Ebenbild Gottes ist
jeder Mensch erschaffen).
Mit einer Lifeübertragung
wird die Hinrichtung für den Kommerz instrumentalisiert und der betroffene
Mensch zum reinen Objekt für Geschäftemacherei degradiert. Der
Kontext der harten Pornographie, in dem die Hinrichtung im Internet gezeigt
werden soll (www.voyeurdorm.com), zeigt deutlich genug, welche Absichten
dahinterstehen. Nach unserem Verständnis der Menschen- und Grundrechte
verstösst dies in eklatanter Weise gegen die Menschenwürde
Auch die Versicherung dass
die eingenommenen Gelder den Opfern des Bombenattentats zugute kommen sollen,
ändert nichts an dem Verstoss gegen die Menschenwürde, sondern
missbraucht in verführerischer Weise die allgemein als gut und richtig
anerkannte Praxis kommerzieller Hilfsaktionen (Fundraising).
Aus ihrer uralten Kenntnis
von Symbolhandlungen heraus sollten die Kirchen in besonderer Weise aufmerksam
sein auf den Symbolwert einer weltweiten Übertragung der Hinrichtung
in Echt-Zeit, die vor allem die Schaulust von senationshungrigen Menschen
schürt und einer Verherrlichung der Hinrichtungspraxis dient. Dies
gilt auch, wenn der Betroffene der Übertragung seiner eigenen Hinrichtung
zugestimmt hat.
Die Kirchen sind daher aufgerufen,
in dieser Affäre sich öffentlich zu äussern und klare Stellung
zu beziehen. Wenn auch die Rechtsprechung in den verschiedenen Ländern
noch nicht weit genug greift, so könnte eine Aufforderung zum Boykott
der Sendung an die Multimedia Dienstanbieter in Deutschland und womöglich
ganz Europa einen wichtigen und nützlichen Schwerpunkt in der öffentlichen
Auseinandersetzung darstellen.
Wir bitten daher dringend
die Kirchen, den Fall zu prüfen und entsprechend zu reagieren.
Für den Vorstand der
evang. --lutherischen Gemeinde in Genf
Pfarrer Ekkehard Lagoda
Genf, den 23. März 2001
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