Hinrichtung im Internet

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Frage der Ethik

Hinrichtung live im Internet
Aus dem Brief von Pfarrer Ekkehard Lagoda, Genf 23.März 2001

Am 08. März 2001 wurde durch die FAZ mitgeteilt, dass die Hinrichtung des Oklahoma-Attentäters Timothy Mcveigh, die für den 16. Mai festgesetzt ist, sowohl durch das Fernsehen direkt übertragen als auch durch die amerikanische Firma Entertainment Network Inc. im Internet weltweit gezeigt werden soll.

In einer bisher beispiellosen Entscheidung haben die Landesmedienanstalten in Deutschland bereits im Vorfeld den Erwerb der Übertragungsrechte in Deutschland mit der Begründung verboten; ,,Eine Live--Hinrichtung verstösst gegen den Grundsatz der Menschenwürde, zudem ist die Todesstrafe in Deutschland verboten".

Von diesem Verbot werden nicht die privaten Sender in Deutschland erfasst und ebenso wenig deutsche Provider im Internet. Vor allem aber handelt es sich hierbei bisher lediglich um eine Deutschland betreffende Initiative, während zahlreiche nicht-deutsche Sender und das weltweite Internet dem Publikum auch in Deutschland weiterhin zur Verfügung stehen.

Die Länder der europäischen Union haben sich dem Schutz der Menschenwürde verschrieben. Die Humanisierung des Strafvollzugs steht im Zentrum ihrer Aufmerksamkeit. Darüber hinaus treten die christlichen Kirchen für den Schutz des menschlichen Lebens als dem höchsten von Gott gegebenen Gut ein (zum Ebenbild Gottes ist jeder Mensch erschaffen).

Mit einer Lifeübertragung wird die Hinrichtung für den Kommerz instrumentalisiert und der betroffene Mensch zum reinen Objekt für Geschäftemacherei degradiert. Der Kontext der harten Pornographie, in dem die Hinrichtung im Internet gezeigt werden soll (www.voyeurdorm.com), zeigt deutlich genug, welche Absichten dahinterstehen. Nach unserem Verständnis der Menschen- und Grundrechte verstösst dies in eklatanter Weise gegen die Menschenwürde

Auch die Versicherung dass die eingenommenen Gelder den Opfern des Bombenattentats zugute kommen sollen, ändert nichts an dem Verstoss gegen die Menschenwürde, sondern missbraucht in verführerischer Weise die allgemein als gut und richtig anerkannte Praxis kommerzieller Hilfsaktionen (Fundraising).
 

Aus ihrer uralten Kenntnis von Symbolhandlungen heraus sollten die Kirchen in besonderer Weise aufmerksam sein auf den Symbolwert einer weltweiten Übertragung der Hinrichtung in Echt-Zeit, die vor allem die Schaulust von senationshungrigen Menschen schürt und einer Verherrlichung der Hinrichtungspraxis dient. Dies gilt auch, wenn der Betroffene der Übertragung seiner eigenen Hinrichtung zugestimmt hat.

Die Kirchen sind daher aufgerufen, in dieser Affäre sich öffentlich zu äussern und klare Stellung zu beziehen. Wenn auch die Rechtsprechung in den verschiedenen Ländern noch nicht weit genug greift, so könnte eine Aufforderung zum Boykott der Sendung an die Multimedia Dienstanbieter in Deutschland und womöglich ganz Europa einen wichtigen und nützlichen Schwerpunkt in der öffentlichen Auseinandersetzung darstellen.

Wir bitten daher dringend die Kirchen, den Fall zu prüfen und entsprechend zu reagieren.
 

Für den Vorstand der evang. --lutherischen Gemeinde in Genf
 

Pfarrer Ekkehard Lagoda              Genf, den 23. März 2001
 

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